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Neue Unternehmensform: Verantwortungseigentum

Nina Kegel

Nachhaltigkeits-Expertin im Bereich bewusster Konsum und umweltgerechtes Leben

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Verantwortungseigentum bezeichnet eine neue Unternehmensform, die gemeinwohlorientierte Zwecke zur obersten Priorität macht. Damit will die Eigentumsstruktur für eine neue Form des Wirtschaftens sorgen.

Oberstes Ziel eines Unternehmens mit der Eigentumsstruktur Verantwortungseigentum ist nicht wie sonst die Gewinnmaximierung, sondern das Allgemeinwohl. Dafür richten Unternehmen in Verantwortungseigentum ihr wirtschaftliches Handeln langfristig am entsprechenden “purpose”, also individuellen Sinn des Unternehmens, aus. Dieser übergeordnete Wert kann etwa Umweltschutz oder soziale Gerechtigkeit sein.

Ganz neu ist die Idee allerdings nicht, denn Unternehmen wie Bosch, Zeiss oder Alnatura agieren schon länger nach diesem treuhändischen Eigentumsverständnis. “Kein Zauber, sondern erprobte Innovation”, meint die Initiative #neuerechtsform daher. Verantwortungseigentum kann dabei als weiterentwickeltes Familienunternehmen verstanden werden. Die Unternehmensverantwortung ist dabei allerdings nicht an eine Familie, sondern Verantwortungseigentümer:innen gebunden. Diese agieren dann nicht als Eigentümer:innen, sondern als Treuhänder:innen auf Zeit.

Die Inhalte:

  • Grundlegende Prinzipien des Verantwortungseigentums
  • Neuer rechtlicher Rahmen
  • Kritik am Verantwortungseigentum
  • Häufige Fragen
  • Weiterlesen im Magazin

1. Grundlegende Prinzipien des Verantwortungseigentums

Mit der Eigentumsstruktur Verantwortungseigentum verpflichten sich Unternehmen zu zwei grundlegenden Prinzipien:

  • Selbstbestimmung: Macht dem Unternehmen
    Die Stimmrechte bleiben bei den Unternehmer:innen, nicht bei externen Investor:innen. Sie können nicht als Spekulationsgut gehandelt werden. So wird zugleich sichergestellt, dass die Verantwortungseigentümer:innen entscheidungsfähig und selbstbestimmt bleiben und die Verfolgung des Unternehmenszwecks sicherstellen.
  • Vermögensbindung: Gewinne sind Mittel zum Zweck
    Die Gewinne werden als Mittel zum Zweck, nicht als Selbstzweck verstanden. Unternehmen in Verantwortungseigentum reinvestieren ihre Gewinne, um den Unternehmenszweck und dessen Entwicklung voranzubringen. So können diese Gewinne etwa den Mitarbeitenden oder über Vereine entsprechenden Projekten zugutekommen. Damit wird die Mitarbeitendenbindung gestärkt, um so zugleich für eine höhere Arbeitszufriedenheit zu sorgen.

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2. Neuer rechtlicher Rahmen

Bisher machen es rechtliche Vorgaben schwer, Verantwortungseigentum in einem Unternehmen zu implementieren. “Dafür benötigte gemeinnützige Stiftungskonstruktionen, die verbindlich sicherstellen, dass das Vermögen dem Unternehmenszweck dient, können sich oft nur große Unternehmen leisten,” meine die Initiative #neuerechtsform und fordert daher von der Regierung eine neue Rechtsform, die diesen Schritt erleichtern soll. So sollen in Zukunft kleine und mittelständische Unternehmen in der Lage sein, Verantwortungseigentum umzusetzen, um so den Zweck des Unternehmens rechtlich zu verankern.

Noch ist dies allerdings vonseiten der Regierung nicht beschlossen: Zwar gab die Ampel-Koalition bereits im November 2021 bekannt, die neue Rechtsform einführen zu wollen, doch ein Jahr später, im November 2022, kritisierte die Mehrheit des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums der Finanzen diese Pläne. Wenig später reagierte die Stiftung Verantwortungseigentum mit einer Stellungnahme, in der sie die Kritik als veraltet darstellt, die zudem rechtswissenschaftlich, ökonomisch sowie verhaltenswissenschaftlich nicht haltbar sei. Zudem widerspreche die Haltung des BMF dem Koalitionsvertrag. Nun soll weiter verhandelt werden.

3. Kritik am Verantwortungseigentum

Wie jede neue Unternehmensform kommt die des Verantwortungseigentums nicht ohne Kritik aus. Die Stiftung Verantwortungseigentum weist dabei etwa selbst auf Steuerlücken hin, da das Eigenkapital im Unternehmen bleibt und damit mit 15 Prozent statt der sonst geltenden 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert wird. Außerdem gibt es bisher keine Regelung für das Erbsteuerrecht, da die Stimmrechte nicht automatisch vererbt werden. Die Erbschaftssteuer kann so umgangen werden. Auch andere steuerrechtliche und Finanzierungsfragen seien bisher noch ungeklärt.

4. Häufige Fragen

Weiterlesen im Magazin:

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